Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei kaum bekannten psychiatrischen Erkrankungen im Erbschleicherfall

Ein großes Problem beim Kampf gegen Erbschleicher ist, dass immer wieder Themen bei Gericht durch zu streiten sind, die für Rechtsanwälte, Gerichte und Gutachter kaum bekannt sind. Dabei kann ein Problem sein, dass im Rahmen der Testierunfähigkeit nicht die bekannteste psychiatrische Grunderkrankung Demenz relevant ist, sondern eine andere Erkrankung. Dann ist es für alle Beteiligten schwierig, hiermit umzugehen. Dies gilt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei: Hereinfallen auf den Enkeltrick

Das finanzielle Ausnehmen von Senioren geschieht heutzutage auf viele unterschiedliche Arten. Die bekannteste Version ist der „Enkeltrick“. Ein Unbekannter fordert einen älteren Menschen zu einer Zahlung auf, um beispielsweise Krankheitskosten zu bezahlen. Fällt ein älterer Mensch auf diesen Enkeltrick herein, dann muss die Familie dies als Indiz werten, dass der ältere Mensch auch für eine Erbschleicherei empfänglich ist. Das Risiko […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher beim medizinischem Notfall

Zwar docken sich Erbschleicher meistens über einen längeren Zeitraum an das Opfer an und nutzen eine dauerhaft verschlechterte Gesundheitssituation aus. Es gibt aber auch Sachverhalte, bei denen Erbschleicher einen medizinischen Notfall als Momentaufnahme nutzen, in dem eine besonders Hilfsbedürftigkeit besteht. In einem Fall lag das Opfer, das gesundheitlich über Jahre bereits angeschlagen war, aufgrund einer Operation im Krankenhaus und war […..]
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Rechtsanwalt beantwortet die Frage: Gibt es regionale Unterschiede bei Erbschleicherei?

Aus meiner praktischen Erfahrung gibt es zwar in ganz Deutschland eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen, aber die Struktur dieser Fälle ist sehr unterschiedlich. Tatsächlich gibt es insbesondere bei einem Vergleich der Erbschleicherei zwischen Stadt und Land wesentliche Abweichungen. Dies ist einerseits der Menschen, die in der Stadt und auf dem Land leben geschuldet (in der Stadt unterstützt insbesondere die Anonymität der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkinder

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen die Schwiegerkinder in die Vermögensnachfolge hineinregieren, obwohl sie selbst keinen erbrechtlichen Anspruch haben. Der drastischste Fall ist der, dass das leibliche Kind verstorben ist und es nur noch ein leibliches (minderjähriges) Enkelkind gibt, das durch das Schwiegerkind vertreten wird. Aus Eigeninteresse kann dieses Schwiegerkind dazu verleitet sein, sich Vermögenswerte anzueignen und das eigene […..]
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Thema Erbschleicherei: Umgehung eines bindenden Testaments durch Erlassvertrag?

Erbschleicher entwickeln immer neue Methoden, um bindende Regelungen zu umgehen. Ist eine Bindungswirkung beispielsweise in einem Ehegattentestament konstituiert, so ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, dass sich der Erbschleicher durch das Opfer beschenken lässt. Allerdings wählen Erbschleicher immer wieder den Trick, dass sie sich das Geld als „Darlehen“ auszahlen lassen. Dies ist zulässig, weil es sich nicht um eine Schenkung […..]
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Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt kennt Fäller der langjährigen Erbschleicherei

In bestimmten Konstellationen gibt es auch Erbschleicherei, die über Jahrzehnte andauert, beispielsweise dann, wenn eine Person lange Zeit krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die eigenen Dinge zu regeln und sein Vermögen zu verwalten. Der Erbschleicher, der als Ehepartner, Verwandter oder Bevollmächtigter Herr über das Vermögen ist, kann dann langjährig das Vermögen schädigen, ohne dass dies auffällt, beispielsweise indem er […..]
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Erbschleicherfall: Von der Haushaltshilfe zur Ehefrau

Diese Konstellation ist stereotyp in der Presse verankert und das Leitbild für einen Erbschleicher-Fall. Diese Konstellation ist aber nicht nur in einem Einzelfall kurios, sondern betrifft tatsächlich eine Vielzahl von Fällen, die mir in der Praxis begegnen. Die Familie und der Freundeskreis sollte deshalb besonders vorsichtig sein, wenn die Haushaltshilfe über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus den Kontakt zu dem älteren […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht vor Erbschleicherei durch „fiktive“ Darlehen

Insbesondere wenn die Erbfolge (beispielsweise mittels bindendem Ehegattentestament oder Erbvertrag) festgezurrt ist, bieten „fiktive“ Darlehen für den Erbschleicher eine Möglichkeit an, die Familie bzw. die späteren Erben zu schädigen. Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen Erbschleicher sich privatschriftlich und im Einzelfall sogar notariell Darlehensforderungen gegen den Erblasser bestätigen lassen, ggf. sogar bereits mit einer Vollstreckungsmöglichkeit gegenüber dem Nachlass. Für die […..]
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Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
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