Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet: Was können Familienmitglieder oder Erben unternehmen, wenn sie vom Erbschleicher blockiert werden

Ein beliebtes Mittel von Erbschleichern ist, dass Sie die anderen Erben und insbesondere geschädigte Familienmitglieder nach dem Erbfall blockieren und dadurch emotional belasten und finanziell schädigen. In vielen Fällen kann man auch von „Aushungern“ sprechen. Dies beginnt damit, dass den anderen Erben der Zugang zu Nachlassgegenständen, zum Beispiel Andenken an den Verstorbenen verwehrt wird, und geht im finanziellen Bereich weiter, […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Der Zusammenhang zwischen Erbschleicher, Testierfähigkeit und unserer Gesellschaft

Das Phänomen der Erbschleicherei nimmt immer weiter zu. Das hat auch mit unserer Gesellschaftsstruktur zu tun. Im Alter sind die Betroffenen bereits naturbedingt anfälliger für eine Erbschleicherei. Sie verlieren durch einzelne Erkrankungen und die zunehmende Multimorbidität an Selbständigkeit. Fähigkeiten, wie zum Beispiel sich mit Essen zu versorgen, die Körperhygiene durchzuführen oder sich Anzukleiden, nehmen ab. Die täglichen Verrichtungen wie Einkaufen, […..]
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Der klassische Fall der Erbschleicherei innerhalb der Familie:’Zwei gegen Einen‘

Insbesondere wenn es mehrere Geschwister gibt, kann die Situation eintreten, dass sich die Geschwister gegen ein Geschwisterteil zusammentun, formieren und das einzelne Geschwisterteil im Rahmen einer Erbschleicherei schädigen. Dem Autor sind insbesondere Fälle bekannt, in denen 2 Geschwister gegen 1 Geschwisterteil agieren, sich verbünden und im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbfalls mit begünstigendem Testament handeln. Ein solches Bündnis kann […..]
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Im Erbschleicher-Prozess kann ein Erbscheinantrag als Schlüssel für den Verfahrensbeginn sein

Viele Laien wissen nicht, wie sie einen Erbschleicher-Prozess einleiten können. Der Schlüssel für den Verfahrensbeginn vor dem Nachlassgericht ist ein Erbscheinantrag. Zwar ist es möglich, diesen Antrag selbst zu Protokoll der nachlassgerichtlichen Geschäftsstelle zu stellen. Hiervon raten wir aber ab. Denn im Rahmen eines solchen Erbscheinantrags sind zum Teil bedeutsame Angaben über die Rechtslage zu tätigen. Erfolgt dies durch einen […..]
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Indikator für Erbschleicherei – Verhalten im Betreuungsverfahren

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch ein Geschwisterteil, gibt es für sensibilisierte Angehörige hierfür bereits in einem Betreuungsverfahren erste Anhaltspunkte. Stereotyp geht es um die gesetzliche Betreuung eines Elternteils. Während ein Kind sich „normal“ verhält, versucht das später erbschleichende Kind, (1) das normale Geschwisterteil schlecht zu machen, (2) den Kontakt zwischen Elternteil und Geschwisterteil zu unterbinden, (3) sich selbst die gesetzliche […..]
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Wie die familiäre Vorsorgeregelungen gegen Erbschleicherei helfen kann

Gerade bei einer intakten Familie ist es sinnvoll, frühzeitig drei Vorsorgeregelungen im Auge zu behalten, die später, wenn die Elterngeneration beispielsweise gesundheitlich abbaut, einen guten Schutz gegen Erbschleicher bieten kann.   Regelung 1: Vorsorgevollmacht   Regelung 2: Bindendes Ehegattentestament   Regelung 3: Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an die Abkömmlinge   Wir erleben es immer wieder, dass Erbschleicher sich an eine […..]
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Das oft übersehende Erbschleicher-Risiko innerhalb der Familie: Die Heirat des Opfers mit dem Erbschleicher

Innerhalb einer Familie, die eine Erbschleicherei entdeckt, wird meistens darauf geachtet, ob das Opfer eine Vorsorgevollmacht und / oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers ausstellt. Hierauf wird zumeist die Beobachtung gelegt. Übersehen wird dabei allzu oft, dass es noch viele andere Mittel und Wege für einen Erbschleicher gibt, das Opfer und die Familie zu schädigen. Ein bedeutsamer Fall ist, dass […..]
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Erbschleicher können auch die eigenen Familienmitglieder wie die Kinder und der Ehepartner sein

In der Presse werden vielfach Fälle dargestellt, in denen der Erbschleicher außerhalb der Familie steht, also beispielsweise eine Pflegeperson, ein gesetzlicher Betreuer, ein Bankangestellter oder ein Nachbar ist. Tatsächlich sind aber Fälle einer Erbschleicherei innerhalb der Familie viel häufiger. Der erste stereotype Fall ist, dass ein Ehegatte, z. B. in der zweiten Ehe, den Ehepartner vermögensmäßig schädigt. Der Autor kennt […..]
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Erbschleicher und Steuerhinterziehung

Ein im Einzelfall bedeutsames Mittel, um einem Erbschleicher Einhalt zu gebieten, ist die Instrumentalisierung der Steuerbehörden. Dies deshalb, weil Erbschleicher vielfach Geldgeschenke bzw. vereinnahmte Vermögenswerte steuerlich nicht offen legen und damit Schenkungssteuer hinterziehen. Besonders relevant ist das, wenn der Erbschleicher kein naher Angehöriger ist, denn dann ist der schenkungssteuerliche Freibetrag von (nur) € 20.000,00 schnell überschritten. Dieser Beitrag wurde von […..]
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