Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf.

Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll.

Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein erheblicher Unterschied, ob die (sicherlich relativierenden) Aussagen des Erbschleichers durch den Gutachter mit einbezogen werden müssen oder nicht. In einem solchen Verfahren muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass das (Nachlass)Gericht die zutreffenden Angaben dem Gutachter vorlegt, die unstreitig oder bewiesen sind.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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