Auch wenn es für viele von uns nicht vorstellbar ist. Es gibt eine Vielzahl von familiären Strukturen, in denen Gewalt an der Tagesordnung ist.
In einem aktuellen Fall berichtet ein Verwandter, dass er gesehen hat, wie der Ehemann die Ehefrau über Jahrzehnte heftig geschlagen und unterdrückt hat.
Als sie dann gesundheitlich durch einen Schlaganfall beeinträchtigt war, fürchtete der Ehemann, dass er nicht die gesamte Erbschaft erhält und bedrohte und schlug die Ehefrau so lange, bis sie ihn als Alleinerben eingesetzt hat.
Das ist natürlich ein besonders drastischer Fall der Erbschleicher, aber die Situation der brachialen Gewalt wird in Deutschland bagatellisiert, obwohl sie häufiger auf der Tagesordnung steht, als man denkt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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