In vielen Fallbeispielen wird der Eindruck vermittelt, dass der „Freundeskreis“ eine Schutzfunktion für das Erbschleicher-Opfer hat. Es kann aber auch umgekehrt sein und als Freunde eingeschätzte Personen entpuppen sich als Erbschleicher. Das Problem ist, dass Behörden und Gerichte hierfür kaum sensibilisiert sind und die Erbschleicher-Motivation nicht erkennen und die Aussagen aus dem Freundeskreis als wahr unterstellen, obwohl diese Aussagen aus Eigenmotivation erfolgen.
Ich kenne viele Fälle, in denen Freunde und Nachbarn versuchen, über ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht Einfluss zu nehmen und sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Dies mündet beispielsweise bis dahin, dass diese Personen versuchen, bei betreuungsgerichtlichen Anhörungsterminen (unzulässig) anwesend zu sein, die Begleitung zu Arztterminen übernehmen oder den Notartermin für ein günstiges Testament organisieren und das Opfer zum Notar fahren.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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