Verletzung des Erblasserwillens durch den Erbschleicher

Leider gelingt es dem Erblasser nicht immer, seinen Willen perfekt zu äußern. Ich kenne in der Praxis viele Fälle, in denen der Erblasser bestimmte Wertgegenstände mit Klebezetteln versieht und diese dann begünstigten Personen namentlich zuordnet.

Es gibt auch viele Fälle, in denen der Erblasser eine Versicherung mit einer Person als Bezugsberechtigte abschließt oder einen vorteilhaften Vertrag anordnet.

Diese Konstellationen haben gemeinsam, dass Erbschleicher, die im Erbfall Zugriff auf den Nachlass haben, es in der Hand haben, diese Begünstigungen zu zerstören, beispielsweise durch das Entfernen der Zettel, durch das Unterlassen einer Information oder eine Fehlmitteilung an die Versicherung. Diese Situationen kann der geschädigte Begünstigte meist nicht mehr aufklären.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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