Erbschleicherei bei komplexer Rechtsgestaltung

Insbesondere wenn sich Anlageberater, Bänker oder Rechtsanwälte als Erbschleicher betätigen, ist ein Winkelzug, dass dem Opfer eine komplexe Rechtsgestaltung beraten wird, häufig mit dem Argument, der sinnvollen Nachfolgeplanung oder der Steuerersparnis.

Vielfach verstehen die Opfer die Gestaltung nicht, vertrauen aber dem (langjährigen) Berater, der sich wie eine Spinne im Netz als verantwortliche Person in die Gestaltung mit hineinnimmt. Entspricht die Gestaltung nicht dem Planungsziel des Opfers, verschafft aber dem Berater Vorteile, kann dies einen Erbschleicher-Tatbestand begründen.

Der Schaden für das Opfer und die Familie ist, dass das Vermögen in einer rechtlichen Konstruktion gefangen ist, die das Vermögen zugunsten des Beraters „einsperrt“ und der Familie dauerhaft entzieht. In einem konkreten Fall hatte ein Steuerberater einem Unternehmer empfohlen, eine Stiftung zu gründen, mit dem Berater als Stiftungsvorstand.

Die Familie sollte nur einen Nießbrauch erhalten, hatte aber keine Ahnung, dass nach Ablauf des Nießbrauchs für die Familie, das Vermögen für die weiteren Generationen der Familie endgültig verloren war.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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