Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Ich kenne mehrere Fälle, in denen die nichteheliche Lebensgemeinschaft die Erbschleicherei mittelbar begünstigt hat, und zwar deshalb, weil sich die Partner in der NELG bewusst sind, dass sie keine gesicherte Vermögensposition (über ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht) haben.

Dies kann insbesondere bei einer langjährigen Beziehung Ängste begünstigen und dazu führen, dass ein Partner seine Partnerin rechtswidrig schädigt, um sich die Vermögensposition auf andere Art und Weise zu sichern. Bei einer NELG sollte also vermieden werden, dass eine solche Abhängigkeits- und Angstsituation entsteht, die Partner oder Partnerin letztlich dazu „zwingt“, zum Erbschleicher zu werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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