Ein großes Problem beim Kampf gegen Erbschleicher ist, dass immer wieder Themen bei Gericht durch zu streiten sind, die für Rechtsanwälte, Gerichte und Gutachter kaum bekannt sind.
Dabei kann ein Problem sein, dass im Rahmen der Testierunfähigkeit nicht die bekannteste psychiatrische Grunderkrankung Demenz relevant ist, sondern eine andere Erkrankung.
Dann ist es für alle Beteiligten schwierig, hiermit umzugehen. Dies gilt beispielsweise für die Schizophrenie, zu der es deutlich weniger Rechtsprechung und Literatur gibt. Bei dieser Krankheit ist bereits das Problem, dass viele Gutachter keine ausreichende Gutachterpraxis in Bezug auf diese Erkrankung haben. Dies wirkt sich negativ auf die Gutachtenerstellung aus.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de