Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Im Extremfall schaffen es Erbschleicher sogar den Pflichtteil auszuhebeln

Innerfamiliär gibt es die Hoffnung, dass selbst bei einem schlechten Verhältnis der Kinder zum Elternteil jedenfalls ein Pflichtteilsanspruch sicher ist. Es wird sich häufig zu wenig um die Elterngeneration gekümmert. In diese Kerbe schlagen Erbschleicher, zerstören das familiäre Verhältnis noch weiter und es gelingt vielmals den Pflichtteilsanspruch auf Null zu reduzieren. Die maximale Methode hierfür ist, dass der Erbschleicher das […..]
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Wie die familiäre Vorsorgeregelungen gegen Erbschleicherei helfen kann

Gerade bei einer intakten Familie ist es sinnvoll, frühzeitig drei Vorsorgeregelungen im Auge zu behalten, die später, wenn die Elterngeneration beispielsweise gesundheitlich abbaut, einen guten Schutz gegen Erbschleicher bieten kann.   Regelung 1: Vorsorgevollmacht   Regelung 2: Bindendes Ehegattentestament   Regelung 3: Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an die Abkömmlinge   Wir erleben es immer wieder, dass Erbschleicher sich an eine […..]
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Das oft übersehende Erbschleicher-Risiko innerhalb der Familie: Die Heirat des Opfers mit dem Erbschleicher

Innerhalb einer Familie, die eine Erbschleicherei entdeckt, wird meistens darauf geachtet, ob das Opfer eine Vorsorgevollmacht und / oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers ausstellt. Hierauf wird zumeist die Beobachtung gelegt. Übersehen wird dabei allzu oft, dass es noch viele andere Mittel und Wege für einen Erbschleicher gibt, das Opfer und die Familie zu schädigen. Ein bedeutsamer Fall ist, dass […..]
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Erbschleicher in einer Rechtsgemeinschaft

Viele Familienangehörige haben mit Erbschleichern nicht nur das Problem, dass Erbschleicher die Familie spalten und sich Vermögenswerte verschaffen, sondern auch mit der Familie über viele Jahre in einer Rechtsgemeinschaft verbunden sind. Hierfür gibt es einige Beispiele.   Beispiel 1: Der Erbschleicher heiratet ein Elternteil oder wird adoptiert. Er ist damit auf Dauer Teil der Familie, hat ggf. Unterhaltsansprüche, ein gesetzliches […..]
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