Erbschleicherei bei bestimmten Berufsgruppen

Natürlich darf man keine bestimmte Berufsgruppe bzgl. einer möglichen Erbschleicherei abstempeln. Dies würde der Wirklichkeit nicht gerecht werden. Allerdings haben bestimmte Berufsgruppen aufgrund des ihnen innewohnenden Näheverhältnisses eine größere Wahrscheinlichkeit, dass sich aus dieser Gruppe ein Erbschleicher entwickelt. Aus unserer Praxis heraus kennen wir viele Fälle bei

 

  • Anlageberatern,
  • Bankangestellten,
  • Gesetzlichen Betreuern,
  • Pflegepersonal.

 

Auch in anderen Berufsgruppen gibt es aber viele Erbschleicherfälle, beispielsweise bei Ärzten und Rechtsanwälten.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

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