Der Rechtsanwalt als Erbschleicher-Indikator

Kommt es zwischen der geschädigten Familie und dem Erbschleicher zu einem Gerichtsverfahren, lässt sich der Erbschleicher rechtsanwaltlich vertreten. Ein besonderes Augenmerk sollte die geschädigte Familie auf die Person des Rechtsanwalts legen, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen man feststellt, dass der jetzige Rechtsanwalt des Erbschleichers bereits für den Erblasser tätig gewesen ist, im Rahmen einer Beratung, der Vertretung in einem Betreuungsverfahren oder bei einer Testamentsgestaltung. Es sollte dann untersucht werden, wie der ursprüngliche Kontakt zwischen Erblasser und Rechtsanwalt zustande kam. Stellt sich heraus, dass der Erbschleicher seinen Rechtsanwalt damals dem Erblasser „vermittelt“ hat, spricht dies gegen eine seriöse, neutrale Rechtsberatung und ist ein Indiz für eine geplante Erbschleicherei. Denn dann ist der Rechtsanwalt von Anfang dem Lager des Erbschleichers zuzuordnen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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