Die Risiken bei Demenzerkrankungen in Erbschleicherfällen werden oft übersehen

In Erbschleicherfällen geht es häufig um die Frage der Geschäfts-, Testierunfähigkeit. Die häufigste Grunderkrankung, die dabei erheblich ist, ist die Demenz, und zwar unabhängig von der Ursache dieser Erkrankung (Stichwort: Alzheimer- oder vaskuläre Demenz). Bei einer Demenz gibt es mehrere Risiken in Gerichtsverfahren.

Das erste Risiko liegt darin, dass die Gegenseite damit argumentiert, dass zwar eine Demenzerkrankung vorliegt, aber zum Zeitpunkt der Testierung ein sogenannter lichter Moment vorgelegen hat. Medizinisch ist aber bedeutsam, dass ein lichter Moment in der Regel nicht vorliegt, da dies den meisten psychiatrischen Grunderkrankungen fremd ist.

Das zweite Risiko besteht darin, dass Demenzkranke vielfach über einen längeren Zeitraum eine sogenannte Fassade bilden und damit nach außen lange gesund erscheinen, obwohl sie bereits schwer erkrankt sind. Dies muss bei Gerichtsverfahren durch die Rechtsvertretung kritisch hinterfragen werden.

Ein drittes Risiko besteht generell darin, dass es im Nachgang immer schwierig ist, den Schweregrad einer Demenz zu bestimmen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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