Warnung vor versteckter Erbschleicherei

In den meisten Fällen tritt die Erbschleicherei zu einem bestimmten Zeitpunkt offen zutage, meistens im Erbfall. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Erbschleicherei unentdeckt bleibt.

Beispiel 1: Das Bargeld im Haus des Opfers wird mitgenommen. Wenn die Erben keine Kenntnis hiervon haben, gibt es keine Nachverfolgung.

Beispiel 2: Der Erbschleicher, meisten ein Geschwisterteil, agiert mit einem rechtlich komplexen Testament. Die anderen Geschwister ahnen nicht, dass sie benachteiligt werden und akzeptieren das Testament gutmütig.

Beispiel 3: Dem Erbschleicher gelingt es, das Opfer zu Scheingeschäften zu überreden (insbesondere Darlehen). Diese Scheingeschäfte sind in der Praxis häufig nicht angreifbar.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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