Der bei allen bekannte Erbschleicherfall ist die Konstellation zwischen den Kindern. Es gibt viele Fälle, in denen Kinder sich untereinander schädigen, mittels Vorsorgevollmacht, Testament oder lebzeitiger Schenkung. Es sollten allerdings auch andere familiäre Konstellationen nicht unterschätzt werden.
- Ein ebenfalls häufiger Fall ist, dass die zweite Ehefrau eines älteren Vaters zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe handelt.
- Es gibt aber auch Fälle, in denen sich das Enkelkind zum Nachteil der eigenen Eltern an die Großelterngeneration andockt und sich Vermögensvorteile verschafft.
Ebenfalls mehrfach bekannt ist die Situation, dass sich eine Person aus der entfernteren Verwandtschaft an einen meist allein stehenden Erblasser wendet und diesem als Ansprechpartner und Erbe dient.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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