Der klassische Erbschleicherfall der Geliebten als Erbschleicherin

Es handelt sich um einen der klassischen Erbschleicherfälle, die vor allem die Konstellation betreffen, dass der Ehemann – häufig während einer Ehe – eine Geliebte hat. Dies führt gerade nach einer Scheidung oder dem Vorversterben der Ehefrau dazu, dass die Geliebte eine stärkere Stellung erhält und im Einzelfall versucht, sich das Erbe zum Nachteil der Familie des Mannes zu sichern. Hierfür gibt es unterschiedliche Strategien, vor allem aber, wird die Geliebte versuchen, selbst Ehefrau und damit Pflichtteilsberechtigte zu werden. Weigert sich der Mann, so zielt die Erbschleicherin häufig darauf ab, jedenfalls testamentarisch eingesetzt zu werden oder mittels einer Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten Zugriff auf das Vermögen des Mannes zu erhalten. Die Familie des Mannes, also insbesondere die Kinder aus der ersten Ehe, sollten nicht stillhalten, sondern bereits vor dem Erbfall versuchen, solche Risiken zu vermeiden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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