Im Extremfall schaffen es Erbschleicher sogar den Pflichtteil auszuhebeln

Innerfamiliär gibt es die Hoffnung, dass selbst bei einem schlechten Verhältnis der Kinder zum Elternteil jedenfalls ein Pflichtteilsanspruch sicher ist. Es wird sich häufig zu wenig um die Elterngeneration gekümmert. In diese Kerbe schlagen Erbschleicher, zerstören das familiäre Verhältnis noch weiter und es gelingt vielmals den Pflichtteilsanspruch auf Null zu reduzieren. Die maximale Methode hierfür ist, dass der Erbschleicher das Opfer heiratet oder von ihm adoptiert wird (um die Pflichtteilsquote zu reduzieren), das Opfer dazu bringt, dass er das Vermögen weggibt (zur Wertreduzierung des Nachlasses) und im Extremfall wird das Opfer ins Ausland verbracht, wenn das dortige Erbrecht kein Pflichtteilsrecht kennt (beispielsweise Florida oder Südafrika).

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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