Erbschleicherei bei Einsamkeit

Eine der häufigsten Ursachen ist, dass ein älterer Mensch einsam ist und es einem Erbschleicher gelingt, diese Lücke zu füllen. Ein solches Risiko besteht insbesondere in folgenden Konstellationen:

 

  • Ein Ehepartner stirbt und der überlebende Ehegatte ist mit dem Alltag überfordert, da dies im Rahmen der Rollenverteilung Aufgabe des Verstorbenen war.
  • Die Kinder eines Elternteil leben zu weit weg, ggf. sogar im Ausland und können keinen persönlichen Kontakt pflegen.
  • Ein älterer Mensch ist nicht mehr mobil und kann technisch weder Smartphone noch Internet bedienen und hat damit keine Kontaktmöglichkeiten.
  • Der spätere Erblasser hat keine nahestehende Familie und keinen Freundeskreis, beispielsweise weil alle Freunde und Bekannten bereits verstorben sind.
  • Einsamkeit kann auch eine medizinische Ursache haben, z. B. wenn die Kommunikation durch Blindheit, Taubheit o. ä. eingeschränkt oder die ältere Person in einem Pflegeheim ist.

 

In all diesen Situation besteht die Gefahr, dass dies durch einen Erbschleicher ausgenutzt wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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