Im Erbschleicher-Prozess kann ein Erbscheinantrag als Schlüssel für den Verfahrensbeginn sein

Viele Laien wissen nicht, wie sie einen Erbschleicher-Prozess einleiten können. Der Schlüssel für den Verfahrensbeginn vor dem Nachlassgericht ist ein Erbscheinantrag. Zwar ist es möglich, diesen Antrag selbst zu Protokoll der nachlassgerichtlichen Geschäftsstelle zu stellen. Hiervon raten wir aber ab. Denn im Rahmen eines solchen Erbscheinantrags sind zum Teil bedeutsame Angaben über die Rechtslage zu tätigen. Erfolgt dies durch einen Laien, kann er im Verfahren hieran festgehalten werden und erleidet mitunter einen Verfahrensnachteil. Wir empfehlen einen notariellen Erbscheinsantrag, der durch uns inhaltlich überprüft wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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