Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vom Rechtsanwalt beantwortet: Welche Folgen können Formprobleme und Erbschleicherei haben

Auch wenn bei einer Erbschleicherei das Thema der Testierunfähigkeit großen Raum einnimmt, handelt es sich nicht um die einzige Einwendung, die bzgl. der Testamentswirksamkeit geprüft werden müsste. Die Formnichtigkeit ist im Einzelfall ebenso ein schlagkräftiges Argument, bei dem es die Besonderheit gibt, dass der Erbschleicher, der sich auf ein Testament beruft, die Wirksamkeit des Testaments positiv beweisen muss (mit Blick […..]
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Erbschleicherei mit Auslandsbezug

Ein Erbschleicherfall wird noch komplizierter, wenn ein Auslandsbezug besteht. Es kann sich einmal darum handeln, dass sich das geschädigte Vermögen jedenfalls teilweise befindet oder das Erbschleicheropfer in das Ausland verbracht wird. In beiden Konstellationen ergibt sich das Problem, dass bereits die Zuständigkeit der Gerichte streitig sein kann, aber auch das anwendbare Recht. Es wird für die geschädigte dann viel schwieriger […..]
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Die Feststellung der Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei

Grundsätzlich sollte – insbesondere in einem nachlassgerichtlichen Verfahren – eine 3-Schritt-Prüfung der Testierunfähigkeit erfolgen:   Schritt 1: Ermitteln beim Erblasser auffälliger Verhaltensweisen (Beispiele hierfür sind das Schriftbild, Erinnerungslücken, Vergesslichkeit, Vermüllung, Wiederhoen von Vorkommnissen, übersteigerte Sturheit, wahnhafte Züge, Bestehen einer Betreuung, fehlende situative, zeitliche oder örtliche Orientierung)   Schritt 2: medizinische Einordnung dieser Verhaltensweisen und Zuordnung zu einer Erkrankung des Erblassers […..]
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Erbschleicher-Prozess: Probleme bei Zeugenaussagen

In vielen Erbschleicher-Prozessen sind Zeugenaussagen das Zünglein an der Waage und entscheiden den Rechtsstreit. Dies gilt beispielsweise für die Frage der Geschäfts- / Testierfähigkeit, aber auch, ob ein Anfechtungsgrund bzgl. des Testaments vorliegt, der Grund für eine Erbunwürdigkeit besteht oder wie bestimmte testamentarische Klauseln ausgelegt werden müssen. Im Rahmen eines solchen Prozesses ist es nicht immer möglich, vor der Zeugeneinvernahme […..]
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Der Rechtsanwalt empfiehlt bei Erbschleicherei auf den richtigen Rechtsweg zu achten

In Erbschleicherfällen gibt es unterschiedliche Berührungspunkte mit Behörden und Gerichten. Rechtliche Laien verlieren vielfach den Überblick. Vier wichtige Stationen sind:   Betreuungsgericht / Betreuungsbehörde: Zu Lebzeiten der Erbschleicheropfers kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren als Schutzmaßnahme erforderlich sein. Strafgericht / Staatsanwaltschaft / Polizei: Bei Straftaten des Erbschleichers muss über eine Strafanzeige nachgedacht werden. Nachlassgericht: Dieses Gericht entscheidet primär über Erbscheinanträge und damit […..]
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Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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