Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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Rechtsanwalt rät dazu die Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei zu prüfen

Bei Gerichtsverfahren gegenüber Erbschleichern ist ein zentrales Argument die mögliche Testierunfähigkeit des Erblassers. Denn eine solche Testierunfähigkeit ist für den Erbschleicher die Eintrittskarte, um ein für sich positives Testament zu ergaunern. Ob eine Testierunfähigkeit vorliegt, kann nur ein Facharzt für Psychiatrie im Rahmen einer umfassenden gutachterlichen Beurteilung abschließend beantworten. Für Laien kaum vorstellbar ist die Tatsache, dass selbst eine solche […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher rechnen mit der Langsamkeit des Gerichtswesens

Es gibt immer mehr Fälle, in denen Erbschleicher die Langsamkeit des Justizwesens ausnutzen. Ein aktueller Fall betrifft zwei Bevollmächtigte, die die Kontovollmacht eines älteren Herren erschlichen haben. Zum Schutz des älteren Herren wurde zwar eine gesetzliche Betreuung angeregt. Aber das Betreuungsgericht hat erst nach sechs Wochen reagiert und bis zur Anordnung einer gesetzlichen Betreuung werden Monate vergehen. Bis dahin ist […..]
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Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
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Thema Erbschleicher: Umgang mit Zeugen im Erbschleicher-Prozess

Wir empfehlen, dass ein offener Umgang mit potentiellen Zeugen im Erbschleicher-Prozess stattfindet. Das Besondere ist, dass in Erbschleicher-Prozessen die Zeugen viel stärker involviert sind und Partei ergreifen, als in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Manchmal ist es dem Erbschleicher gelungen, die Zeugen „einzuwickeln“. Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Nachbarn bis zum Schluss davon ausgegangen sind, dass der Erbschleicher sich rührend […..]
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Thema Erbschleicher: Die vergessenen Beteiligten im Gerichtsverfahren

Erbschleicherprozesse werden auf unterschiedlichen Ebenen geführt. Zu Lebzeiten des Opfers versucht die Familie häufig ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Im Erbfall wird ein Nachlassverfahren durchgeführt. Beide Gerichtsverfahren werden durch das örtlich zuständige Amtsgericht betrieben, leider in mehreren Fällen aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeiten rechtsfehlerhaft. Ein Problem, das sich stellen kann, ist, dass die Gerichte die notwendigerweise zu beteiligten Personen nicht ausreichend informieren, sodass […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet die Frage, ob eine Steuerstrafanzeige gegen einen Erbschleicher sinnvoll sein kann

Ein Mittel, dass für die Familie des Erbschleicheropfers hilfreich sein kann, ist, Ermittlungen der Finanzbehörden einzuleiten. Denn viel zu oft, lassen sich Erbschleicher von Seiten des Opfers Geschenke geben. Diese werden dann schenkungssteuerlich nicht deklariert. Der Erbschleicher hat das Problem, dass er zivilrechtlich häufig die Schutzbehauptung wählt, der Vermögenswert wäre geschenkt und deshalb von der Familie nicht rückforderbar. Andererseits ergibt […..]
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Erbschleicherfall vor Gericht: Gutachtenvorlage gegen Erbschleicher vollstrecken

Das OLG Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 02.04.2024 zum AZ. 5 W 16/24 die Frage geklärt, ob der Anspruch auf Gutachtensvorlage eine vertretbare oder unvertretbare Handlung im Rahmen der Vollstreckung ist. Dies ist auch in Verfahren gegen Erbschleicher bedeutsam, da sich dies auf die konkreten Vollstreckungsmöglichkeiten insbesondere gegenüber den Erbschleichern bei Pflichtteilsstufenklagen der geschädigten Familie auswirkt. Dieser Beitrag wurde […..]
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Neue Rechtsprechnung bei Erbschleicherei: Lebzeitige Ermittlung der Testierfähigkeit als Angriff gegen den Erbschleicher?

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27.01.1997 zum Aktenzeichen 20 W 21/97 hatte ein Bruder, der durch ein Testament enterbt war, im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Geschwisterteils einholen wollen. Der Antrag des Bruders vor dem Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, […..]
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