Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 05.06.2024 zum AZ. 6 W 56/24 ausgeurteilt, dass ein Ehegattentestament zu Lebzeiten beider Eheleute nur dann wirksam durch einen Ehepartner widerrufen ist, wenn der notarielle Widerruf ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Hieran sind hohe Formanforderungen zu stellen.
Dies führt auch dazu, dass Eheleute vor einer Erbschleicher jedenfalls etwas geschützt sind, denn es ist bei einem bindenden Ehegattentestament nicht einfach möglich, dass der Erbschleicher einen Ehegatten überredet, ein neues Testament zugunsten des Erbschleichers auszustellen. Dieses neue (einseitige) Testament wäre unwirksam.
Der andere Ehegatten muss formal informiert werden und kann dann zu Lebzeiten bereits Schutzmaßnahmen bzgl. der Erbschleicher unternehmen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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