Ein ständiges Problem bei Erbfällen und insbesondere Erbschleicher-Fällen ist, dass viel Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ergeht. Im Einzelfall dauern die Verfahren so lange, dass eine Verjährung in Bezug auf konkrete Ansprüche gegen den Erbschleicher eingetreten ist.
Dies kann daran liegen, dass man erst Vorprozesse gegen andere Personen führen muss, bevor überhaupt eine Klage gegen den Erbschleicher möglich ist.
In einem Fall aus meiner Praxis muss zuerst ein Testamentsvollstrecker verklagt werden, im Anschluss an dieses Verfahren folgt ein Verfahren gegen den gesetzlichen Fremdbetreuer und erst zuletzt kann gegenüber der eigentlichen Erbschleicher-Person ein Verfahren gestartet werden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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