Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei bei bestimmten Berufsgruppen

Natürlich darf man keine bestimmte Berufsgruppe bzgl. einer möglichen Erbschleicherei abstempeln. Dies würde der Wirklichkeit nicht gerecht werden. Allerdings haben bestimmte Berufsgruppen aufgrund des ihnen innewohnenden Näheverhältnisses eine größere Wahrscheinlichkeit, dass sich aus dieser Gruppe ein Erbschleicher entwickelt. Aus unserer Praxis heraus kennen wir viele Fälle bei   Anlageberatern, Bankangestellten, Gesetzlichen Betreuern, Pflegepersonal.   Auch in anderen Berufsgruppen gibt es […..]
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Im Erbschleicher-Prozess kann ein Erbscheinantrag als Schlüssel für den Verfahrensbeginn sein

Viele Laien wissen nicht, wie sie einen Erbschleicher-Prozess einleiten können. Der Schlüssel für den Verfahrensbeginn vor dem Nachlassgericht ist ein Erbscheinantrag. Zwar ist es möglich, diesen Antrag selbst zu Protokoll der nachlassgerichtlichen Geschäftsstelle zu stellen. Hiervon raten wir aber ab. Denn im Rahmen eines solchen Erbscheinantrags sind zum Teil bedeutsame Angaben über die Rechtslage zu tätigen. Erfolgt dies durch einen […..]
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Warnung vor versteckter Erbschleicherei

In den meisten Fällen tritt die Erbschleicherei zu einem bestimmten Zeitpunkt offen zutage, meistens im Erbfall. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Erbschleicherei unentdeckt bleibt. Beispiel 1: Das Bargeld im Haus des Opfers wird mitgenommen. Wenn die Erben keine Kenntnis hiervon haben, gibt es keine Nachverfolgung. Beispiel 2: Der Erbschleicher, meisten ein Geschwisterteil, agiert mit einem rechtlich komplexen […..]
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Die Risiken bei Demenzerkrankungen in Erbschleicherfällen werden oft übersehen

In Erbschleicherfällen geht es häufig um die Frage der Geschäfts-, Testierunfähigkeit. Die häufigste Grunderkrankung, die dabei erheblich ist, ist die Demenz, und zwar unabhängig von der Ursache dieser Erkrankung (Stichwort: Alzheimer- oder vaskuläre Demenz). Bei einer Demenz gibt es mehrere Risiken in Gerichtsverfahren. Das erste Risiko liegt darin, dass die Gegenseite damit argumentiert, dass zwar eine Demenzerkrankung vorliegt, aber zum […..]
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Der Rechtsanwalt als Erbschleicher-Indikator

Kommt es zwischen der geschädigten Familie und dem Erbschleicher zu einem Gerichtsverfahren, lässt sich der Erbschleicher rechtsanwaltlich vertreten. Ein besonderes Augenmerk sollte die geschädigte Familie auf die Person des Rechtsanwalts legen, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen man feststellt, dass der jetzige Rechtsanwalt des Erbschleichers bereits für den Erblasser tätig gewesen ist, im Rahmen einer Beratung, der Vertretung […..]
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Der klassische Erbschleicherfall der Geliebten als Erbschleicherin

Es handelt sich um einen der klassischen Erbschleicherfälle, die vor allem die Konstellation betreffen, dass der Ehemann – häufig während einer Ehe – eine Geliebte hat. Dies führt gerade nach einer Scheidung oder dem Vorversterben der Ehefrau dazu, dass die Geliebte eine stärkere Stellung erhält und im Einzelfall versucht, sich das Erbe zum Nachteil der Familie des Mannes zu sichern. […..]
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Im Erbschleicherfall ist eine Wesensveränderungen auch als Indiz für die Testierunfähigkeit zu beachten

Das Argument der Testierunfähigkeit ist ein wesentlicher Gesichtspunkt in Erbschleicher-Prozessen. Vielfach übersehen wird die schleichende Wesensveränderung beim Erblasser, die ein Indiz für die Testierunfähigkeit sein kann. Dabei gibt es einerseits Fälle, in denen der Erblasser anfänglich „völlig normal“ war und sich dann neue Wesensmerkmale eingeschlichen haben, aber auch Sachverhalte, in denen der Erblasser bereits bestimmte prägende Wesenselemente hatte (zum Beispiel […..]
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Familienangehörigen werden oft durch versteckte Geschenke zugunsten eines Erbschleichers geschädigt

Im Erbfall gelingt es geschädigten Familienangehörigen vielfach, gegenüber einem Erbschleicher Auskunftsansprüche geltend zu machen, mit dem Ziel, dass Schenkungen des Opfers an den Erbschleicher aufgedeckt werden. Inzwischen sind Erbschleicher manchmal so geschickt, dass der Schenkungsvorgang dadurch verschleiert wird, dass die Schenkung nicht mehr an den Erbschleicher selbst, sondern an dessen Familienangehörigen erfolgt (auch unter Ausnutzen des jeweils gesonderten Steuerfreibetrags von […..]
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Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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