Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.

 

Das gilt beispielsweise für:

 

  1. Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt,
  2. Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung,
  3. den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.

 

Betroffene vergessen dabei, dass ein Gerichtsverfahren mehrere Jahre laufen und dann das Problem auftreten kann, dass die Zeugen nicht mehr verfügbar sind, weil

 

  • die Zeugen verstorben sind,
  • sich nicht mehr erinnern oder
  • selbst gesundheitlich angeschlagen sind.

 

Es ist deshalb zu empfehlen, dass sobald sich die Möglichkeit hierzu ergibt, die Zeugenaussagen schriftlich zu dokumentieren und per Video aufzunehmen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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