Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Die Feststellung der Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei

Grundsätzlich sollte – insbesondere in einem nachlassgerichtlichen Verfahren – eine 3-Schritt-Prüfung der Testierunfähigkeit erfolgen:   Schritt 1: Ermitteln beim Erblasser auffälliger Verhaltensweisen (Beispiele hierfür sind das Schriftbild, Erinnerungslücken, Vergesslichkeit, Vermüllung, Wiederhoen von Vorkommnissen, übersteigerte Sturheit, wahnhafte Züge, Bestehen einer Betreuung, fehlende situative, zeitliche oder örtliche Orientierung)   Schritt 2: medizinische Einordnung dieser Verhaltensweisen und Zuordnung zu einer Erkrankung des Erblassers […..]
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Rechtsanwalt beantwortet die Frage: Schutz vor Erbschleicherei durch den Notar?

Grundsätzlich sollte die Tatsache, dass zahlreiche vermögenswesentliche Erklärungen, vor allem Immobilienschenkungen, Vorsorgevollmachten und Testamente auch unter Einbeziehung eines Notars abgegeben werden, dazu führen, dass der Notar als neutrale Stelle vor Erbschleicherei schützt. Dies ist in der Praxis leider oftmals nicht gewährleistet, da in Notariaten im Einzelfall zu wenig auf die Abläufe vor und nach der Beurkundung geachtet wird. Es ist […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Der Zusammenhang zwischen Erbschleicher, Testierfähigkeit und unserer Gesellschaft

Das Phänomen der Erbschleicherei nimmt immer weiter zu. Das hat auch mit unserer Gesellschaftsstruktur zu tun. Im Alter sind die Betroffenen bereits naturbedingt anfälliger für eine Erbschleicherei. Sie verlieren durch einzelne Erkrankungen und die zunehmende Multimorbidität an Selbständigkeit. Fähigkeiten, wie zum Beispiel sich mit Essen zu versorgen, die Körperhygiene durchzuführen oder sich Anzukleiden, nehmen ab. Die täglichen Verrichtungen wie Einkaufen, […..]
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Erbschleicher-Prozess: Probleme bei Zeugenaussagen

In vielen Erbschleicher-Prozessen sind Zeugenaussagen das Zünglein an der Waage und entscheiden den Rechtsstreit. Dies gilt beispielsweise für die Frage der Geschäfts- / Testierfähigkeit, aber auch, ob ein Anfechtungsgrund bzgl. des Testaments vorliegt, der Grund für eine Erbunwürdigkeit besteht oder wie bestimmte testamentarische Klauseln ausgelegt werden müssen. Im Rahmen eines solchen Prozesses ist es nicht immer möglich, vor der Zeugeneinvernahme […..]
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Was kann man bei Erbschleicherei tun? Vom Anwalt empfohlen: Fakten schaffen

Ein großes Problem vieler Fälle ist, dass die betroffene Familie nicht mit der Vehemenz und Brutalität eines Erbschleichers rechnet. Man kommt sich vor „wie im falschen Film“. Man kann sich nicht vorstellen, dass etwas „in echt“ passiert. Erkennt die betroffene Familie, dass sie handeln muss, ist es meistens zu spät. Es wird gezögert, das Betreuungsgericht, die Polizei oder einen spezialisierten […..]
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Informationen zur Testierfähigkeit im Erbschleicherfall

Bei Erbschleicher-Verfahren geht es häufig um das Thema der Testierunfähigkeit. Hierzu gibt es kaum fundierte Informationen. Deshalb weisen wir auf folgende Publikation des Autors hin: – Testierfähigkeit: medizinische und rechtliche Fragestellungen aus der Rechtspraxis“ Die Publikation kann unter der ISBN 978-3748520184 bestellt werden und enthält zahlreiche Hinweise, die in Erbschleicherprozessen verwendet werden können.   Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
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Der Rechtsanwalt erklärt wer die Profiteure von Erbschleicherei sind

In der Praxis sollte nicht unterschätzt werden, dass es neben dem Erbschleicher viele Personen geben kann, die von einer Erbschleicherei profitieren. Dies können z. B. Pfleger sein, die ein Erbschleicher beauftragt, gleiches gilt für Notare und Rechtsanwälte oder beispielsweise Nachbarn, die beweglichen Nachlass von Seiten des Erbschleichers geschenkt erhalten. Dies darf nicht unterschätzt werden, weil im Erbfall alle diese Personen […..]
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Nicht zu früh kapitulieren beim Kampf gegen Erbschleicher

Viele Geschädigte schrecken vor der Zeitdauer eines Gerichtsverfahrens, den Prozessrisiken und den Kosten zurück. Wichtig ist, dass im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung bzgl. dieser Punkte Transparenz geschaffen wird. Dabei sollte insbesondere nicht aus den Augen verloren werden, dass man auch in solchen Verfahren einen Vergleich schließen kann, um zumindest einen Teilerfolg zu verbuchen. Hierfür ist allerdings erforderlich, den Erbschleicher unter […..]
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Der klassische Fall der Erbschleicherei innerhalb der Familie:’Zwei gegen Einen‘

Insbesondere wenn es mehrere Geschwister gibt, kann die Situation eintreten, dass sich die Geschwister gegen ein Geschwisterteil zusammentun, formieren und das einzelne Geschwisterteil im Rahmen einer Erbschleicherei schädigen. Dem Autor sind insbesondere Fälle bekannt, in denen 2 Geschwister gegen 1 Geschwisterteil agieren, sich verbünden und im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbfalls mit begünstigendem Testament handeln. Ein solches Bündnis kann […..]
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Erbschleicher innerhalb der Familie

Der bei allen bekannte Erbschleicherfall ist die Konstellation zwischen den Kindern. Es gibt viele Fälle, in denen Kinder sich untereinander schädigen, mittels Vorsorgevollmacht, Testament oder lebzeitiger Schenkung. Es sollten allerdings auch andere familiäre Konstellationen nicht unterschätzt werden.   Ein ebenfalls häufiger Fall ist, dass die zweite Ehefrau eines älteren Vaters zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe handelt. Es gibt […..]
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