Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Gründe für innerfamiliäre Erbschleicherei

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die insbesondere im Verhältnis zwischen Geschwistern, dazu führen, dass eine Erbschleicherei auftritt. Diese können sein: – Die Eltern haben die Kinder finanziell zu Lebzeiten unterschiedlich bedacht. Dieses Ungleichgewicht führt zu Neid im Erbfall. – Die Eltern versuchen, es den Kindern im Rahmen von komplizierten Aufteilungsregelungen in einem Testament Recht zu machen und scheitern. – […..]
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Erbschleicherei: Anfechtung, Erbunwürdigkeit oder etwas anderes?

Viele Laien denken bei einem Vorgehen gegen Erbschleicherei daran, das nachteilige Testament anzufechten oder den Erbschleicher wegen einer Erbunwürdigkeit anzugreifen. Diese Rechtsschritte sind aber nur ausnahmsweise erfolgreich, da sie an enge Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft sind. Der häufigere Fall ist die Konstellation der Testierunfähigkeit, die in einem Erbprozess vielfach deutlich besser aufbereitet werden kann.

Erbschleicherei und besondere Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Es gibt bestimmte Regelungen in einer Vorsorgevollmacht, die die Familie gegenüber einem Erbschleicher stark benachteiligt. Solche Regelungen sind insbesondere: – Die Klarstellung, dass der bevollmächtigte Erbschleicher von der Beschränkung des § 181 BGB (sog. Insich-Geschäft) befreit ist. – Die Regelung, dass der bevollmächtigte Erbschleicher im Innen- und Außenverhältnis Schenkungen durchführen darf. – Die Vorsorgevollmacht kann auch klarstellen, dass es sich […..]
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Erbschleicherei und Übergabeverträge

In den meisten Fällen sind Übergabeverträge sinnvolle Gestaltungselemente zur Vermögensnachfolge. Es gibt aber immer wieder – v. a. innerfamiliäre – Fälle, in denen Übergabeverträge sich als Erbschleicherinstrument herausstellen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch bestimmte Klauseln in diesen Verträge, die familiären Pflichtteils- oder Ausgleichsansprüche nivelliert werden, bindende Ehegattentestamente ausgehöhlt werden oder Regelungen zum Nachteil Dritter aufgenommen werden, […..]
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Erbschleicher und Lebensversicherungen

Steht die Erbfolge, beispielsweise wegen eines bindenden Erbvertrags oder Ehegattentestaments fest, versuchen Erbschleicher sich Vermögen im Erbfall in bestimmten Fällen über eine zu ihren Gunsten ausgestellte Lebensversicherung zu verschaffen. Das LG Frankenthal hat in einer Entscheidung vom 12.10.2022 zum AZ. 8 O 165/22 darauf hingewiesen, dass Erben, die im Erbfall schnell genug reagieren, die Lebensversicherung bzw. das Bezugsrecht ändern können […..]
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Schutz der Familie vor Erbschleicherei

Mit folgenden Maßnahmen kann man sich vor Erbschleicherei schützen bzw. gegen eine solche vorgehen: 1. Halten Sie Kontakt: Es ist wichtig, Ansprechpartner zu bleiben. 2. Überprüfung der Testierfähigkeit: Steht eine psychiatrische Grunderkrankung, beispielsweise eine Demenz im Raum, muss diese Einwendung gegen eine wirksame Testamentserrichtung geprüft werden. 3. Errichtung eines Ehegattentestaments: Ein Ehegattentestament kann, wenn eine Bindungswirkung wirksam geregelt ist, ein […..]
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Erbschleicherei und Auslandsbezug: Vorsicht bei Berliner Testamenten

Viele Familien kalkulieren damit, dass sie vor einer Erbschleicherei dadurch geschützt sind, dass ein bindendes Berliner Testament existiert. Ein solches Testament kann nach deutschem Erbrecht ein neues Testament und vor allem Schenkungen an Dritte (zum Beispiel einen Erbschleicher) verhindern. Gelingt es dem Erbschleicher aber, den späteren Erblasser ins Ausland zu verbringen, so hat das ggf. zur Folge, dass auf den […..]
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Gerichtsurteile und Erbschleicherei

Viele Erbschleicherfälle werden dadurch gelöst, dass eine Testierunfähigkeit nach § 2229 Abs.4 BGB nachgewiesen und das durch den Erbschleicher veranlasste Testament zerstört werden kann. Eine gerichtliche Entscheidung sind in diesem Zusammenhang immer wieder von Bedeutung: OLG Karlsruhe vom 21.04.2015: Leitsatz: Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG , naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den […..]
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Gründe für Erbschleicherei

Kennt man mögliche Gründe für Erbschleicherei, lässt sich das Risiko, selbst Opfer zu werden, als späterer Erblasser oder Familienangehöriger, besser abschätzen. Erbschleicherei ist dabei nicht stets monokausal. Grund 1: Der Erbschleicher möchte sich selbst bereichern. Dies ist sicherlich das gängige Motiv. Der Erbschleicher verschafft sich Zugriff auf das Vermögen zu Lebzeiten oder lässt sich als Erbe, respektive Vermächtnisnehmer einsetzen. Grund […..]
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Erbunwürdige Erbschleicher

Das Landgericht Kassel hat in einer Entscheidung vom 14.09.2022 zum Aktenzeichen 6 O 542/22 eine praxisrelevante Entscheidung getroffen. Inhaltlich geht es in dem Urteil darum, dass eine Erbprätendentin ein offenkundig unwirksames Testament beim Nachlassgericht vorgelegt und hierauf einen Alleinerbschein beantragt hat. Konkret hatte die Antragstellerin einen Testamentstext selbst verfasst und die Mutter, die spätere Erblasserin, unterschreiben lassen. Dieses offensichtlich formunwirksame […..]
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