Rechtsanwalt berichtet vom Fall/ Stereotyp des wirtschaftlich erfolglosen Erbschleichers

Es gibt keinen Stereotyp für die Person des Erbschleichers, aber mir sind in meiner Praxis mehrere Fälle begegnet, in denen der Erbschleicher zeit seines Lebens wirtschaftlich erfolglos agiert hat und immer Schulden hatte. Geht es dann um das Erbe, ist natürlich eine solche Person besonders motiviert, sich das Vermögen anzueignen. Erstaunlicherweise entfaltet ein solcher Erbschleicher trotz seiner wirtschaftlichen Inkompetenz auf wundersame Weise Fähigkeiten für die Erbschleicherei und geht fast professionell vor. Ich kenne einen Fall, in dem ein Erbschleicherei mit Pfändungen, Zwangsgeldandrohungen und Insolvenzverfahren überschwemmt worden ist, weil er seine wirtschaftliche Lage nicht im Griff hatte. Ihm ist es dennoch gelungen, parallel drei ältere Menschen dazu zu bewegen, ihm größere Geldbeträge zu überlassen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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