Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus 2023 zu einer Frage aufgeworfen, die im konkreten Einzelfall ein schlechtes Licht auf den beurkundenden Notar wirft. Der Bundesgerichtshof hat den sogenannten bösen Schein der Parteilichkeit diskutiert, weil der tätige Notar die Entscheidungsfindung des Erblassers möglicherweise beeinflusst hatte, und zwar dahingehend, dass ein Verein, bei dem der Notar und dessen Familie selbst einige von wenigen Mitgliedern ist, zum Erben eingesetzt worden war.