In einem Erbrechtsstreit gegenüber Erbschleichern ist es häufig entscheidend, dass zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis unterschieden wird. Gerade in Laientestamenten ist die Abgrenzung nicht immer einfach. In der Regel führt die Zuwendung einer bloßen Geldsumme zu einem Vermächtnis, nicht aber zu einer Erbeinsetzung. Das gilt aber nicht uneingeschränkt. Im Erbrechtsstreit ist dies aber erheblich, weil das Vermächtnis nur einen schuldrechtlichen Anspruch vermittelt, also eine deutlich schlechtere Position für den Erbschleicher.