Erbschleicher, die zusammenarbeiten

Es gibt Fälle, in denen mehrere Erbschleicher zusammenarbeiten, insbesondere um einen dritten Familienangehörigen zu schädigen. In einem Fall aus der Praxis gab es drei Kinder. Das eine Kind hat die Vorsorgevollmacht für ein Elternteil gehabt und hat sich auf dieser Basis Vermögensvorteile verschafft. Das zweite Kind wurde dadurch ruhig gestellt, indem es durch das erste Kind über Jahre hinweg Zahlungen für „Pflegeleistungen“ erhalten hat, die das zweite Kind gegenüber dem Elternteil erbracht haben soll. Das dritte Kind muss nunmehr erheblichen Aufwand in den Erbfall investieren, um beide erbschleichenden Geschwister zu bekämpfen.