Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei alkoholabhängigen Opfern

Der Zusammenhang zwischen Erbschleicherei und Alkoholismus bleibt vielfach unbemerkt, obwohl es deutschlandweit viele Fälle gibt, in denen Alkoholabhängige Opfer eines Erbschleichers werden. Dies ist deshalb besonders perfide, weil ein Erbschleicher ganz leicht Einfluss auf die Willensbildung des Opfers nehmen kann, indem der Alkoholkonsum gefördert oder dem Opfer Alkohol vorenthalten wird.

Außerdem gibt es das Problem, dass Alkoholismus erst ab einem gewissen Schweregrad den Bereich einer psychiatrischen Grunderkrankung erreicht und damit nur selten zu einer Testierunfähigkeit führt. Im Gerichtsverfahren ist dies umso problematischer, weil es in vielen Fällen nicht gelingt, nachzuweisen, dass das Opfer bei Testamentserrichtung unter Alkoholeinfluss gestanden hat.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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