Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh weißt darauf hin, dass viele nicht wissen, dass auch die EU Erbschleicher-Opfern hilft

In Erbschleicher-Fällen gibt es immer wieder das Problem, dass die Opfer und deren Familien nur schwer an die medizinischen Unterlagen respektive Krankenunterlagen gelangen, um dies beispielsweise im Rahmen der Einwendung einer Geschäfts- und Testierunfähigkeit nutzbar zu machen. Die EU hat nunmehr auf Ebene des EuGH mit Urteil vom 26.10.2023 zum AZ. C-307/22 entschieden, dass dem betroffenen Patienten eine kostenlose erste Kopie der Patientenakte zusteht. Dies kann auch in Erbschleicher-Fällen genutzt werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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