Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Spezialfall der lebzeitigen Vermögensnachfolge

Erbschleicher docken sich an vermögende Opfer an. Wo es nichts zu erben gibt, gibt es keinen Erbschleicher. Dies ist die Regel, vorbehaltlich sind Ausnahmen im Einzelfall. Dennoch gilt: wenn Vermögen an die Familie weitergegeben worden ist, ist dieses Vermögen der Erbschleicherei entzogen. Dies betrifft insbesondere: eine lebzeitige gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Unternehmen,             Immobilienschenkungen und die lebzeitige Verteilung von liquidem Vermögen […..]
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Thema Erbschleicherei: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht: Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
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Thema Erbschleicherei – Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht

Ein typisches Problem bei Erbschleicher-Fälle ist, dass das Opfer einer nahestehenden Person aus der Familie eine Vorsorgevollmacht gibt und später ein Erbschleicher das Opfer dazu verleitet, diese Vorsorgevollmacht zurückzufordern und ihn selbst zu bevollmächtigten. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen das Opfer die Vorsorgevollmacht mehrfach ändert und neu ausstellt und zwischen Familie und Erbschleicher „hin und her pendelt“. Im […..]
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Erbrecht – Spezialthema heute: Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei – Kontaktieren des Arbeitgeber des Erbschleichers

Unseren Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei von unserem Referenten Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: “ Erbrecht – Spezialthema heute: Erbschleicherei – Kontaktieren des Arbeitgeber des Erbschleichers“ finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=2G7WrR71-PI in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@Kanzlei-Thieler In dem Videobeitrag wird das Thema Spezialthema zur Erbschleicherei – Kontaktieren des Arbeitgebers des Erbschleichers, erörtert,. Mit diesem Video möchten wir Ihnen einige allgemeine Anregungen […..]
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Erbschleicherfall aus der Rechtsanwaltspraxis: „Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht: Eine Putzfrau mit schmutzigen Tricks

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: In meinem Beratungsraum sitzen eine ältere Dame, die Tochter und der Ehemann der Tochter. Verbunden in familiärer Einigkeit, konfrontiert mit einem ungewöhnlichen Problem. Das Problem ist die Putzfrau der älteren Dame, die sich im Haushalt unentbehrlich gemacht und eine enge persönliche Bindung zur älteren Dame aufgebaut hat. Die Tochter hat […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Lebzeitige Vermögensnachfolge: Die Logopädin als Erbin des Schlaganfall-Opfers

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Zwei enterbte Kinder klagten gegen eine Logopädin. Diese hat den Vater über Monate hinweg als Kunden betreut und schließlich beerbt. Der Vater ist seit Jahren angeschlagen. Der frühe Verlust der Ehefrau trifft ihn schwer. Er erleidet mehrere Schlaganfälle, die ihn beeinträchtigen, umso mehr deshalb, weil er Analphabet und auf fremde […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb. Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, […..]
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Rechtanwalt berät zur Frage: Ist eine Strafanzeige bei Erbschleicherei möglich und sinnvoll?!

In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf. Beispiele: Der Erbschleicher verschafft sich Zutritt zum Haus des Opfers, um dessen Unterlagen nach Informationen und Vermögenswerten durchzusehen (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB). Der Erbschleicher liest die Briefe des Opfers, auch dessen Anwaltskorrespondenz und unterschlägt wichtige Schreiben (Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB). Der Erbschleicher verweigert dem Opfer lebenswichtige Medikamente und […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Spezialfall: Erbschleicherei und Immobilienversteigerung

Erbschleicher schädigen die Familie, wenn er sich für den Erbfall ein Testament erschlichen hat und bereits vor abschließender Prüfung des Nachlassgerichts hierdurch die Teilungsversteigerung einer Immobilie betreibt. Die Familie muss dann prüfen, wie sie gegen die Teilungsversteigerung vorgeht, denn es droht, dass beispielsweise das Familienheim wegversteigert wird. In diesem Fall sollte rechtsanwaltlich geprüft werden, welche Blockade-Rechtsmittel es im Teilungsversteigerungsverfahren gibt. […..]
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Thema Erbschleicherei: Opferschutz beendet durch Tod

In einigen Fällen versucht die Familie das Erbschleicher-Opfer mit einem Betreuungsverfahren zu schützen. Da diese Betreuungsverfahren zum Teil mehrere Monate oder länger dauern, kann der Fall eintreten, dass das Opfer vor Abschluss des Betreuungsverfahrens verstirbt. Dann ist die Zielrichtung des Betreuungsverfahrens nicht mehr erreichbar, insbesondere wenn der Erbschleicher verhindert hat, dass das Opfer im Betreuungsverfahren gerichtsgutachterlich untersucht bzw. richterlich angehört […..]
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