Erbschleicherfall aus der Rechtsanwaltspraxis: „Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht: Eine Putzfrau mit schmutzigen Tricks

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis:

In meinem Beratungsraum sitzen eine ältere Dame, die Tochter und der Ehemann der Tochter. Verbunden in familiärer Einigkeit, konfrontiert mit einem ungewöhnlichen Problem. Das Problem ist die Putzfrau der älteren Dame, die sich im Haushalt unentbehrlich gemacht und eine enge persönliche Bindung zur älteren Dame aufgebaut hat. Die Tochter hat ein sehr gutes Verhältnis zur Mutter und festgestellt, dass sich die Putzfrau bei jedem Besuch belohnen lässt. Mit Geld, Schmuck und Kunstgegenständen. Die Putzfrau hat sich außerdem eine Vorsorgevollmacht erschlichen. Der Dame ist das sichtlich peinlich. Am liebsten würde sie einen Konflikt mit der Putzfrau vermeiden, die Vermögensschäden beheben und der Tochter, der sie vertraut, alle Entscheidungen überlassen. Mutter und Tochter haben bereits einen ersten Schritt unternommen. Die Tochter hat eine Vorsorgevollmacht erhalten. Die Dame hat eine Woche später diese Vorsorgevollmacht auf Betreiben der Putzfrau widerrufen. Die Dame ist wankelmütig und Wachs in den Händen der Putzfrau. An meinem Beratungstisch starten wir den zweiten Versuch. Ich gestalte eine besondere Vorsorgevollmacht. Eine Vollmacht, die die Dame nicht einfach widerrufen kann. Hierdurch erhält die Tochter die Entscheidungsmacht, der Putzfrau Hausverbot zu erteilen und ist vor der Wankelmütigkeit der Mutter geschützt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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