Rechtsanwalt erklärt den Spezialfall: Erbschleicherei und Immobilienversteigerung

Erbschleicher schädigen die Familie, wenn er sich für den Erbfall ein Testament erschlichen hat und bereits vor abschließender Prüfung des Nachlassgerichts hierdurch die Teilungsversteigerung einer Immobilie betreibt.

Die Familie muss dann prüfen, wie sie gegen die Teilungsversteigerung vorgeht, denn es droht, dass beispielsweise das Familienheim wegversteigert wird. In diesem Fall sollte rechtsanwaltlich geprüft werden, welche Blockade-Rechtsmittel es im Teilungsversteigerungsverfahren gibt.

Insbesondere muss geprüft werden, ob eine einstweilige Einstellung in Betracht kommt oder jedenfalls ein Rechtsbehelf gegen die gutachterliche Wertermittlung der Nachlassimmobilie.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name