Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb.

Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, dass Fremde, bei ihrer Mutter ein und ausgehen, Geld verschwindet, Schmuck geht verloren und Goldbarren nicht mehr vorhanden sind.

Die Mutter kann weder die Fremden noch die Vermögenssituation richtig zuordnen und zwingt die Tochter durch ihre krankheitsbedingte Uneinsichtigkeit dazu, letztlich den Pflichtteil gegenüber dem Nachlass des Vater geltend zu machen.

Im Gerichtsverfahren sitzen sich nun zwei Opfer als Gegner gegenüber. Zum einen die Tochter, die um die Mutter und das Erbe fürchtet und zum anderen die Mutter, die von Fremden geschädigt wird, denen sie zwischenzeitlich Schlüssel überlassen hat und die bis zum Abschluss des Rechtsstreits nicht ermittelt werden können.

In ihrer Not regte die Tochter dann als letztes Mittel ein gesetzliches Betreuungsverfahren zum Schutz der Mutter an, um eine rechtliche Vertretung als Gegenpol gegenüber den Fremden zu installieren.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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