Thema Erbschleicherei: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht: Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander.

Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt eine der beiden Damen dem Pflegedienstleiter hörig. Diesem gelingt es, trotz seiner eigenen privaten Probleme (er ist insolvent, Vollstreckungsmaßnahmen sind im Gang, Krankenversicherungen weigern sich ihm Rechnungen zu bezahlen) die seit Jahrzehnten intakte Beziehung zwischen der Dame und der Familie zu zerstören.

Trauriger Höhepunkt ist, dass er die Dame motiviert, gegen mehrere Familienmitglieder Klagen einzureichen. Die Familie versucht, die Vorsorgevollmacht, mit der der Pflegedienstleiter handelt, mittels einer Kontrollbetreuung auszuhebeln.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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