Thema Erbschleicherei: Opferschutz beendet durch Tod

In einigen Fällen versucht die Familie das Erbschleicher-Opfer mit einem Betreuungsverfahren zu schützen. Da diese Betreuungsverfahren zum Teil mehrere Monate oder länger dauern, kann der Fall eintreten, dass das Opfer vor Abschluss des Betreuungsverfahrens verstirbt.

Dann ist die Zielrichtung des Betreuungsverfahrens nicht mehr erreichbar, insbesondere wenn der Erbschleicher verhindert hat, dass das Opfer im Betreuungsverfahren gerichtsgutachterlich untersucht bzw. richterlich angehört worden ist.

Mit dieser Verteidigung durch den Erbschleicher sollte man rechnen und sich darauf vorbereiten.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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