Erbschleicherfall aus der Praxis: Lebzeitige Vermögensnachfolge: Die Logopädin als Erbin des Schlaganfall-Opfers

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis:

Zwei enterbte Kinder klagten gegen eine Logopädin. Diese hat den Vater über Monate hinweg als Kunden betreut und schließlich beerbt. Der Vater ist seit Jahren angeschlagen. Der frühe Verlust der Ehefrau trifft ihn schwer. Er erleidet mehrere Schlaganfälle, die ihn beeinträchtigen, umso mehr deshalb, weil er Analphabet und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Jahrelang unterstützen ihn seine Kinder, bis er gesundheitlich derart abbaut, dass er gewalttätig wird und den Kontakt zu seinen Kindern abbricht. In dieser Situation wird die ihn behandelnde Logopädin seine neue Ansprechpartnerin. Sie bereitet die Erbschleicherei professionell vor. Der Vater wird zum Notar verbracht und erstellt ein Testament. Dieses sichert die Logopädin mit einem ärztlichen Gefälligkeitsattest ab. Aber die Mühe zahlt sich nicht aus. Denn das Vermögen, mit dem der Vater bei ihr prahlt, ist nicht mehr existent. Er hat seine Immobilien vor Jahren bereits an die Kinder übertragen. Die Logopädin erbt nur geringe Bargeldbestände.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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