Ein typisches Problem bei Erbschleicher-Fälle ist, dass das Opfer einer nahestehenden Person aus der Familie eine Vorsorgevollmacht gibt und später ein Erbschleicher das Opfer dazu verleitet, diese Vorsorgevollmacht zurückzufordern und ihn selbst zu bevollmächtigten. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen das Opfer die Vorsorgevollmacht mehrfach ändert und neu ausstellt und zwischen Familie und Erbschleicher „hin und her pendelt“. Im Einzelfall ist die Gestaltung einer unwiderruflichen Vorsorgevollmacht möglich.
Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
Vorteil:
Wankelmütige Opfer werden vor einer Beeinflussung durch den Erbschleicher geschützt und es bleibt bei der familieninternen Vorsorgevollmacht.
Nachteil:
Die rechtliche Zulässigkeit einer unwiderruflichen Vorsorgevollmacht ist umstritten und ihre Wirksamkeit muss im Einzelfall rechtlich durchgesetzt werden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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