Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Die Suche nach dem besten Rechtsweg im Erbfall

Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden. Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:             Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht             Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht Beide Rechtswege sind mit Vor- […..]
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Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
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Thema Erbschleicherei: Erbschleicher nutzen Einsamkeit der Opfer aus und werden Ansprechpartner

Erbschleicher sind erfolgreich, wenn sie den „Triggerpunkt“ des Opfers finden. Dieser Triggerpunkt ist häufig, dass das Opfer allein ist und ein Ansprechpartner fehlt. Diese Lücke füllt der Erbschleicher aus. Die Familie des Opfers und der Freundeskreis sollte dagegenwirken und sich selbst als Ansprechpartner anbieten. In diesem Bereich gibt es Sonderfälle: Die Sehnsucht nach einem Ansprechpartner ist besonders groß, wenn das […..]
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Thema Erbschleicherei: Das bindende Ehegatten-Testament

Eheleute haben per Ehegattentestament und andere Personen (beispielsweise nichtverheiratete Paare) mittels Erbvertrags die Möglichkeit, eine Bindungswirkung des Überlebenden nach dem ersten Erbfall festzulegen. Der Überlebende darf dann weder eine neue letztwillige Verfügung von Todes wegen erstellen noch in Beeinträchtigungsabsicht verschenken. Für den Erbschleicher wird es deutlich schwerer. In der Praxis ist folgendes zu beachten: Ehegattentestament / Erbvertrag müssen im Übrigen […..]
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Thema Erbschleicherei: Spezialfall der lebzeitigen Vermögensnachfolge

Erbschleicher docken sich an vermögende Opfer an. Wo es nichts zu erben gibt, gibt es keinen Erbschleicher. Dies ist die Regel, vorbehaltlich sind Ausnahmen im Einzelfall. Dennoch gilt: wenn Vermögen an die Familie weitergegeben worden ist, ist dieses Vermögen der Erbschleicherei entzogen. Dies betrifft insbesondere: eine lebzeitige gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Unternehmen,             Immobilienschenkungen und die lebzeitige Verteilung von liquidem Vermögen […..]
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Erbschleicherfall aus der Rechtsanwaltspraxis: „Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht: Eine Putzfrau mit schmutzigen Tricks

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: In meinem Beratungsraum sitzen eine ältere Dame, die Tochter und der Ehemann der Tochter. Verbunden in familiärer Einigkeit, konfrontiert mit einem ungewöhnlichen Problem. Das Problem ist die Putzfrau der älteren Dame, die sich im Haushalt unentbehrlich gemacht und eine enge persönliche Bindung zur älteren Dame aufgebaut hat. Die Tochter hat […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb. Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, […..]
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Spezialthema: Unerwartet selbst Erbschleicher

In Erbschleicher-Prozesses kämpft der Erbschleicher gegen die Familie oder dem Opfer nahestehende Personen. Dabei kann es im Einzelfall dazu kommen, dass der Erbschleicher ein unerwartetes Verteidigungsargument wählt und der Gegenseite vorwirft, dass diese selbst Erbschleicher ist. Gerade für Familienangehörige ist dieser Vorwurf meist skurril, erzielt im Prozess aber eine unerwartet nachteilige Wirkung. Mit dieser Verteidigung durch den Erbschleicher sollte man […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Zwangslage als Mittel der Erbschleicherei

Opfer und deren Familien haben häufig mit Zwangslagen zu kämpfen, die der Erbschleicher für sich geschickt nutzt. Es gibt unterschiedliche Zwangslagen, die in Betracht kommen:   Finanzielle / wirtschaftliche Zwangslage: In bestimmten Konstellationen ist das Opfer finanziell / wirtschaftlich abhängig vom Erbschleicher, beispielsweise, wenn dieser als Geschäftspartner oder Berater Druck ausüben kann.   Gesundheitliche Zwangslage: Wenn der Erbschleicher die einzige […..]
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Rechtsanwalt erklärt folgenden Spezialfall: Erbschleicher-Opfer in der Großfamilie

Es ist erstaunlich, wie es Erbschleichern gelingt, das Opfer von dessen eigener Familie zu separieren und in eine neue familiäre Struktur einzufangen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Erbschleicher mit Hilfe der eigenen Großfamilie mit Eltern, Geschwistern und Kindern das Opfer in ein familiäres Netz verstrickt, aus dem das Opfer nicht mehr entkommen kann. Dieser Beitrag wurde von […..]
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