Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte die Erbschleicher-Situation aufzuklären

Im Erbstreit gibt es die Möglichkeit, mit niedrigen Streitwerten bereits Klageverfahren zu führen, in denen die Erbschleicher-Situation aufgeklärt wird. Beispiele: Klage auf Auskunft und Rechnungslegung bei Vorsorgevollmacht             Klage auf Auskunft bei Erbschaftsbesitz             Klage im Pflichtteilsrecht Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Gesamtstreit muss durch das Gericht berücksichtigt werden, zumindest im Gütetermin, der in […..]
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Thema Erbschleicherei: Angriff auf die Person des Erbschleichers

Erbschleicher bieten im Einzelfall an unterschiedlichen Stellen Angriffspunkte, insbesondere, wenn sie sich im Rechtsverkehr fehlerhaft verhalten. Manchmal gelingt es, Erbschleicher dadurch zu attackieren, indem deren wirtschaftlich schlechte Situation genutzt wird. Ich habe mehrfach Erbschleicher erlebt, die in einem Insolvenzverfahren verstrickt waren oder gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist. Dies kann Folgen haben: Es kann ein vertragliches Rückforderungsrecht bei Schenkungen […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Erbschleicherei trotz guter Familiensituation

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher einen familiären Konflikt zwischen dem Opfer und der Restfamilie ausnutzt. In Einzelfällen gelingt es aber einem Erbschleicher auch, sein Opfer in einer intakten familiären Struktur zu finden. Dies ist im Erbfall für die Familie besonders schwer zu akzeptieren, insbesondere dann, wenn der Kontakt bis zum Tod eng gewesen ist und plötzlich […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Möglichkeit der Vergleichsgespräche und Mediation

Den meisten Betroffenen ist nicht klar, dass es auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung gibt. Selbst wenn eine Testamentsunwirksamkeit im Streit steht, lässt sich dies möglicherweise gütlich lösen. Plattformen für eine solche Einigung können sein: eine außergerichtliche Mediation durch einen neutralen Dritten             Vergleichsgespräche zwischen den Rechtsanwälten beider Seiten             das nachlassgerichtliche oder zivilprozessuale Gerichtsverfahren             das […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach dem besten Rechtsweg im Erbfall

Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden. Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:             Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht             Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht Beide Rechtswege sind mit Vor- […..]
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Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
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Thema Erbschleicherei: Erbschleicher nutzen Einsamkeit der Opfer aus und werden Ansprechpartner

Erbschleicher sind erfolgreich, wenn sie den „Triggerpunkt“ des Opfers finden. Dieser Triggerpunkt ist häufig, dass das Opfer allein ist und ein Ansprechpartner fehlt. Diese Lücke füllt der Erbschleicher aus. Die Familie des Opfers und der Freundeskreis sollte dagegenwirken und sich selbst als Ansprechpartner anbieten. In diesem Bereich gibt es Sonderfälle: Die Sehnsucht nach einem Ansprechpartner ist besonders groß, wenn das […..]
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Thema Erbschleicherei: Das bindende Ehegatten-Testament

Eheleute haben per Ehegattentestament und andere Personen (beispielsweise nichtverheiratete Paare) mittels Erbvertrags die Möglichkeit, eine Bindungswirkung des Überlebenden nach dem ersten Erbfall festzulegen. Der Überlebende darf dann weder eine neue letztwillige Verfügung von Todes wegen erstellen noch in Beeinträchtigungsabsicht verschenken. Für den Erbschleicher wird es deutlich schwerer. In der Praxis ist folgendes zu beachten: Ehegattentestament / Erbvertrag müssen im Übrigen […..]
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Thema Erbschleicherei: Spezialfall der lebzeitigen Vermögensnachfolge

Erbschleicher docken sich an vermögende Opfer an. Wo es nichts zu erben gibt, gibt es keinen Erbschleicher. Dies ist die Regel, vorbehaltlich sind Ausnahmen im Einzelfall. Dennoch gilt: wenn Vermögen an die Familie weitergegeben worden ist, ist dieses Vermögen der Erbschleicherei entzogen. Dies betrifft insbesondere: eine lebzeitige gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Unternehmen,             Immobilienschenkungen und die lebzeitige Verteilung von liquidem Vermögen […..]
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Erbschleicherfall aus der Rechtsanwaltspraxis: „Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht: Eine Putzfrau mit schmutzigen Tricks

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: In meinem Beratungsraum sitzen eine ältere Dame, die Tochter und der Ehemann der Tochter. Verbunden in familiärer Einigkeit, konfrontiert mit einem ungewöhnlichen Problem. Das Problem ist die Putzfrau der älteren Dame, die sich im Haushalt unentbehrlich gemacht und eine enge persönliche Bindung zur älteren Dame aufgebaut hat. Die Tochter hat […..]
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