Im Erbstreit gibt es die Möglichkeit, mit niedrigen Streitwerten bereits Klageverfahren zu führen, in denen die Erbschleicher-Situation aufgeklärt wird.
Beispiele:
Klage auf Auskunft und Rechnungslegung bei Vorsorgevollmacht
Klage auf Auskunft bei Erbschaftsbesitz
Klage im Pflichtteilsrecht
Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
Vorteil:
Der Gesamtstreit muss durch das Gericht berücksichtigt werden, zumindest im Gütetermin, der in Zivilverfahren obligatorisch ist. Die Kosten werden geringgehalten und im Einzelfall wird die streitendscheidende Frage bereits in diesem Verfahren geklärt.
Nachteil:
Es entstehen Kosten für ein zusätzliches Verfahren. Wesentlich aber ist der Zeitfaktor, wenn im Verfahren zu den Auskunfts- und Hilfsansprüchen keine abschließende Lösung erfolgt und im Anschluss in der Hauptsache geklagt werden muss.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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