Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden.
Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:
Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht
Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht
Beide Rechtswege sind mit Vor- und Nachteilen verknüpft, sodass immer eine Abwägung im Einzelfall erfolgen muss. Grundsätzlich ist dem nachlassgerichtlichen Verfahren der Vorzug zu geben.
Vorteil:
Vielfach entstehen durch dieses Verfahren geringere Kosten. Wesentlich ist insbesondere aber, dass im nachlassgerichtlichen Verfahren das zuständige Amtsgericht von Amts wegen alle Anknüpfungstatsachen zur Prüfung des Testaments / des Erbvertrags ausermitteln muss. Die Familie erhält dadurch Einblick in Unterlagen, die sie selbst nicht beschaffen kann. Hierdurch ist eine qualitativ bessere Informationslage geschaffen.
Nachteil:
Das Erbrecht wird im nachlassgerichtlichen Verfahren nicht bindend festgestellt, sodass es für den Erbschleicher möglich bleibt, nach dem Erbscheinverfahren mittels Erbenfeststellungsklage einen zweiten, neuen Rechtsstreit zu eröffnen.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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