Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist darauf Wert zu legen, dass vor einer Erbschleicherei und einem damit einhergehenden Vollmachtsmissbrauch geschützt wird. In standardisierten Formularen sind solche Schutzregelungen nicht ausreichend enthalten.
Insbesondere ist familienintern nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Familie automatisch vor einer Erbschleicherei schützt. Denn diese kann unter Einfluss eines Erbschleichers meistens ohne weiteres widerrufen werden. Im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung klären wir ausführlich darüber auf, welche konkreten Klauseln Schutz vor Erbschleicherei bieten.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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