Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit.

Rückforderungsgründe können sein:

Grober Undank des Beschenkten,

            Verarmung des Schenkers,

            ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,

            die Schenkung ist aus anderen Gründen unwirksam.

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Bei einer erfolgreichen Rückforderung wird der Vermögenswert dem Erbschleicher entzogen und für die Familie gerettet.

Nachteil:

Eine gerichtliche Schenkungsrückforderung ist geld- und zeitintensiv und ist fast immer mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name