Thema Erbschleicherei: Die Möglichkeit der Vergleichsgespräche und Mediation

Den meisten Betroffenen ist nicht klar, dass es auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung gibt. Selbst wenn eine Testamentsunwirksamkeit im Streit steht, lässt sich dies möglicherweise gütlich lösen.

Plattformen für eine solche Einigung können sein:

eine außergerichtliche Mediation durch einen neutralen Dritten

            Vergleichsgespräche zwischen den Rechtsanwälten beider Seiten

            das nachlassgerichtliche oder zivilprozessuale Gerichtsverfahren

            das gerichtliche Mediationsverfahren

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Die Familie unterliegt nicht vollständig. Die Kostenlast kann abgewogen werden. Eine gütliche Einigung führt zu Rechtsfrieden und zumeist zu einer schnelleren Lösung.

Nachteil:

Bei einem Vergleich gewinnt niemand und jeder muss seine wirtschaftliche Position aufgeben. In vielen Fällen stehen die emotionalen Verwerfungen einer gütlichen Einigung (verständlicherweise) im Weg.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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