Thema Erbschleicherei: Nachlasspflegschaft und Immobiliensicherung im Erbfall

Im Erbfall entsteht ein jahrelanges Streitverfahren. Es droht über diese Zeitdauer hinweg der Verlust des Nachlassvermögens, wenn dieses nicht gesichert und verwaltet wird.

Wesentliche Schritte sind

Widerruf der Vorsorgevollmacht des Erbschleichers,

Mitteilung an Banken und ähnliche Adressaten, dass nicht an den Erbschleicher geleistet werden darf,

            Mitteilung an Grundbuchämter, damit das Immobilienvermögen geschützt wird,

            Anregung einer Nachlasspflegschaft zur Nachlasssicherung (§ 1960 BGB)

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Das Nachlassvermögen wird abgesichert und „auf Eis gelegt“, bis der Rechtsstreit entschieden ist. Die finanziellen Mittel, auf die der Erbschleicher gehofft hat, werden für ihn „eingefroren“.

Nachteil:

Auch die Familie kann nicht auf das Nachlassvermögen zugreifen. Bei bestimmten Nachlassgegenständen (Beispiel: Aktien) droht ein Wertverlust. Im Rahmen einer Nachlasspflegschaft ist die Familie auf das pflichtkonforme Handeln des Nachlasspflegers angewiesen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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