Im Rechtsstreit ist die Erstellung eines Gerichtsgutachtens zur Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit die Zielvorgabe.
Für ein vorgelagertes zusätzliches Privatgutachten kann es in diesem Zusammenhang gut Gründe geben:
Das Prozessrisiko lässt sich besser einschätzen.
Die medizinischen Informationen werden für das Gericht besser verwertbar zusammengestellt.
Der Gerichtsgutachter muss das Privatgutachten in seiner Beurteilung berücksichtigen.
Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
Vorteil:
Das Privatgutachten verbessert die Erfolgsaussichten im Rechtsstreit.
Nachteil:
Die Erstellung eines Privatgutachtens ist kosten- und zeitintensiv. In bestimmten Konstellationen ergeben sich die wesentlichen medizinischen Informationen erst im Rechtsstreit und stehen für ein vorgelagertes Privatgutachten nicht zur Verfügung.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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