Thema Erbschleicherei: Angriff auf die Person des Erbschleichers

Erbschleicher bieten im Einzelfall an unterschiedlichen Stellen Angriffspunkte, insbesondere, wenn sie sich im Rechtsverkehr fehlerhaft verhalten. Manchmal gelingt es, Erbschleicher dadurch zu attackieren, indem deren wirtschaftlich schlechte Situation genutzt wird. Ich habe mehrfach Erbschleicher erlebt, die in einem Insolvenzverfahren verstrickt waren oder gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist.

Dies kann Folgen haben:

Es kann ein vertragliches Rückforderungsrecht bei Schenkungen entstehen.

Der Erbschleicher kann als Vorsorgebevollmächtigter ungeeignet sein.

Dem Erbschleicher ist die Geltendmachung von Ansprüchen verwehrt.

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Die Maßnahme kann weiterreichende Konsequenzen haben und den Erbschleicher in eine passive Rolle drängen. Im Einzelfall gelingt es der Familie, das Opfer zu informieren, dass sich in der Folge von dem Erbschleicher abwendet.

Nachteil:

Für Außenstehende ist es schwierig, Informationen in diesem Bereich zu erheben. In der Gesamtschau handelt es sich um eng begrenzte Sonderfälle, bei denen sich diese Möglichkeit ergibt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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